Nun gilt eine neue Regel für alle Quarter Horses ab 03/2001:
Das bedeutet konkret:
Kopf: Erlaubt bis zu einer gedachten Linie die hinter den Ohren beginnt und hinter den Ganaschen bis zur Kehle führt.
Vorderbein: Weiß erlaubt bis zur Mitte einer horizontalen Linie zwischen Ellbogen und Erbsbein .
Hinterbein: Weiß erlaubt bis zu einer horizontalen Linie zwischen Knie und Mitte des Sprunggelenkes.
Bauch: Weiß erlaubt innerhalb eines Limits von ca. 5 cm (2 inch) links und rechtes genau an einer imaginären Mittel - Linie die zwischen den Vorderbeinen bis hin zum Euter oder Mitte des Schlauches.
Körper: Weiße Flecke innerhalb eines Durchmessers von 2,54 cm ( 1 inch), bzw. ein weißer Fleck, der das weiß Limit nicht mehr als 2,54 cm an Beinen oder Kopf überschreitet.
Sonstige Regeln: Weiße Haut oder gesprenkelte Haut an nicht behaarten Stellen, wie Maul, Euter, Schlauch und zwischen den Hinterbeinen ist erlaubt. Diese Stellen gelten nicht als weiße Abzeichen.
Cremellos oder Perlinos: Weiße oder hell Cremfarbene Pferde mit heller Haut und blauen Augen werden weiterhin nicht eingetragen. Es lohnt sich den Versuch zu unternehmen sie bei der APHA als Breeding Stock Pferde eintragen zu lassen. (Bei einer Anpaarung von Palomino x Buckskin oder Pal x Pal oder Buckskin x Buckskin hat man immer ein Risiko von 25 % das sich der Aufhellungsfaktor verdoppelt und solche Pferde fallen.)
Aber: Nur ein Pferd mit eingetragenen QH-Eltern fällt unter diese Regelung (Crop-Outs).
Pferde mit Paint-Eltern können von dieser Änderung nicht profitieren!
Neuerung laut Bericht von Anfang 2004
White Rule
Es wurde beschlossen, daß Nachkommen von eingetragenen American Quarter Horses unabhängig ihrer Abzeichen zur Eintragung zugelassen werden. Damit sind die sogenannten "Crop Outs", also Pferde, deren Eltern beide Quarter Horses sind, die aber zu große Weißabzeichen besitzen und somit nicht bei der AQHA, sondern bei der APHA eingetragen werden konnten, der Vergangenheit an. Dennoch sollen bei Tieren, deren Weißabzeichen über die bestehenden Grenzlinien hinausgehen (siehe hier), die Eltern per DNA-Test verifiziert werden.
Das Regelbuch wird um folgenden Passus ergänzt:
“Breeders should be aware that the American Quarter Horse, while long recognized, identified and promoted as a solid-colored horse, can and does occasionally produce offspring with overo paint characteristics. Such markings are uncharacteristic of the breed and are considered to be undesirable traits."